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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.02.2021 - 15 U 565/18
Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Keine MdE von wenigstens 20 v. H. über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus bei Herzprellung mit Herzbeutelentzündung nach einem Fahrradunfall mit stumpfem Thoraxtrauma bei Herzbeteiligung Anforderungen an die Verwertbarkeit eines privaten Versicherungsunternehmens im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Eine Herzprellung mit Herzbeutelentzündung führt zu in der Regel nur vorübergehenden EKG-Veränderungen.
2. Ein im zivilgerichtlichen Verfahren eingereichtes Gutachten eines privaten Versicherungsunternehmens, welches den Anforderungen an ein gerichtliches Sachverständigengutachten genügt, darf im Wege des Urkundsbeweises verwertet werden.
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
,
SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1
,
SGB VII § 56 Abs. 2 S. 1
,
SGG § 128 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 18.09.2018 S 6 U 226/15
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.09.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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