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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.02.2016 - 16 KR 391/15
Krankengeld Feststellung der Arbeitsunfähigkeit Meldung der Arbeitsunfähigkeit Muster-Vordruck Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
1. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat der Arzt aufgrund persönlicher Untersuchung des Versicherten zu treffen, wobei er bei absehbar länger andauernder Arbeitsunfähigkeit diese längerfristig bescheinigen kann.
2. Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist eine reine Tatsachenmitteilung.
3. Maßgebend ist, dass der Arzt (weiterhin) feststellt, dass der Versicherte arbeitsunfähig ist.
4. Die Verwendung des zwischen den Krankenkassen und den Kassenärzten vereinbarten Formulars ist nicht zwingendes Erfordernis für den Nachweis der Meldung; es wird nicht vorausgesetzt, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem dafür vorgesehenen Vordruck erfolgt.
Normenkette:
SGB V § 44 Abs. 1 S. 1
,
SGB V § 46 Abs. 2 S. 1
,
SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 5
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 23.04.2015 S 8 KN 669/14 KR
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.04.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die notwendigen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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