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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.05.2022 - 17 U 210/20
Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an das Vorliegen den Versicherungsschutz vermittelnder Aktivitäten im Rahmen des Betriebssports – hier eines Fußballturniers Keine Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung
1. Ein Fußballturnier ist nicht dem versicherten Betriebssport zuzurechnen, wenn es nicht im Rahmen der regelmäßigen, im zeitlichen Zusammenhang der betrieblichen Tätigkeit stehenden Betätigung der Betriebssportgemeinschaft stattfindet – hier im Falle eines einmal jährlich stattfindenden Turniers für alle fußballinteressierten Mitarbeiter.
2. Eine Teilnahme an Betriebsfesten, Betriebsausflügen oder ähnlichen betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen kann der versicherten Beschäftigung nicht zugerechnet werden, wenn sie nur den Beschäftigten einer ausgewählten Gruppe angeboten wird oder zugänglich ist.
Normenkette:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2
,
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Duisburg 13.02.2020 S 6 U 518/18
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 13.02.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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