Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.10.2018 - 9 SO 383/17
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige Beschränkung auf Fälle der sog. Negativevidenz im Falle der ordnungsmäßigen Verwaltung eines Nachlasses
1. Ausreichend für die Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige ist, dass ein überleitungsfähiger Anspruch nach materiellem Recht überhaupt in Betracht kommt, er also nicht von vornherein objektiv ausgeschlossen ist.
2. Es ist nicht offensichtlich ausgeschlossen, dass der Erbe gegen den Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung nach § 2216 BGB hat, der im weiteren Inhalt darin bestehen kann, einen Anspruch auf Herausgabe derjenigen Nutzen oder Früchte zu haben, die über dasjenige hinausgehen, was dem Erben aufgrund des Testaments zuzuwenden ist und auf das eine Zugriffsberechtigung des Sozialhilfeträgers nicht besteht.
Normenkette:
SGB XII §§ 53 ff.
,
SGB XII § 93 Abs. 1
,
SGB XII § 97 Abs. 2
,
SGB XII § 97 Abs. 4
,
SGB XII § 98 Abs. 2
,
BGB § 2216 Abs. 1
,
BGB § 2216 Abs. 2 S. 2
Vorinstanzen: SG Gelsenkirchen 13.07.2017 S 2 SO 354/16
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 13.07.2017 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: