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LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.10.2017 - 3 AS 156/17
SGB-II-Leistungen Nichtzulassungsbeschwerde Divergenzrüge Begriff der Abweichung Fallübergreifender Rechtssatz
1. Eine Divergenz im Sinne von § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG liegt vor, wenn das Sozialgericht seine Entscheidung auf einen abstrakten Rechtssatz gestützt hat, der von einem anderen abstrakten Rechtssatz, auf dem eine Entscheidung des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG beruht, abweicht.
2. Ein abstrakter Rechtssatz wird nur mit einer fallübergreifenden, nicht aber einer lediglich auf die rechtliche Würdigung des Einzelfalls bezogenen rechtlichen Aussage aufgestellt
Normenkette:
SGG § 144 Abs. 2 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Koblenz 15.03.2017
Tenor
1.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 15.03.2017 wird zurückgewiesen.
2.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
3.
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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