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LSG Sachsen, Beschluss vom 07.09.2015 - 7 AS 1793/13
Ausreichendes Leistungsniveau; Lernförderung; Notenausgleich; Versetzung; Versetzungsgefahr; wesentliche Lernziele
Es ist eine Frage grundsätzlicher Bedeutung, ob das Nichterreichen wesentlicher Lernziele i.S.d. § 28 Abs. 5 SGB II nur dann anzunehmen ist, wenn eine konkrete Versetzungsgefahr aktuell droht. In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere die Frage, ob der nach den nicht revisiblen schulrechtlichen Bestimmungen im Freistaat Sachsen mögliche Notenausgleich gemäß § 28 Abs. 2 SOMIA (ähnlich auch § 27 Abs. 2 SOGY und § 29 Abs. 2 BGySO) für eine nur mangelhafte Leistung in einem Fach, der eine Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe erlaubt, gegen einen Anspruch auf Lernförderung spricht oder die Erforderlichkeit einer Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II ausschließt.
Normenkette:
SOGY § 27 Abs. 2
,
SOMIA § 28 Abs. 2
,
SGB II § 28 Abs. 5
,
BGySO § 29 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Dresden 27.08.2013 S 49 AS 2742/12
I. Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 27. August 2013 zugelassen.
II. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.

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