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LSG Sachsen, Urteil vom 09.02.2017 - 3 AL 274/15
Arbeitslosengeld Sperrzeit Eingliederungsvereinbarung Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme
1. Die Rechtmäßigkeit, insbesondere die Zumutbarkeit einer Maßnahme ist nicht davon abhängig, dass sie zuvor zum Gegenstand einer Eingliederungsvereinbarung gemacht wurde.
2. Die Sperrzeitregelung in § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III stellt nur darauf ab, dass eine berufliche Eingliederungsmaßnahme abgelehnt wurde, und nicht darauf, auf welcher Grundlage sie der oder dem Arbeitslosen angeboten wurde.
Normenkette:
SGB III § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 4
Vorinstanzen: SG Chemnitz 06.10.2015 S 30 AL 500/15
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 6. Oktober 2015 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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