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LSG Sachsen, Urteil vom 08.11.2018 - 9 KR 263/15
Keine Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Maßgeblichkeit der Einfluss- und Weisungsmöglichkeiten auf die Geschäftsführertätigkeit und auf die Geschicke des Unternehmens Unerheblichkeit eines nicht notariell beurkundeten Treuhandvertrages
Eine außerhalb des Gesellschaftsvertrags getroffene, nicht notariell beurkundete Vereinbarung (hier ein Vertrag über die treuhänderische Haltung von Geschäftsanteilen) ist nicht geeignet, die sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Rechtsmachtverhältnisse mit sozialversicherungsrechtlicher Wirkung zu verschieben.
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1
, ,
BGB § 181
,
GmbHG § 15 Abs. 4 S. 1
Vorinstanzen: SG Chemnitz 15.09.2015 S 11 KR 11/13
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgericht Chemnitz vom 15.09.2015 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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