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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.04.2013 - 1 R 132/12
Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Krankenschwester in einer Klinik
Unabhängig von anderslautenden vertraglichen Vereinbarungen ("freier Mitarbeitervertrag") kann die Tätigkeit als Krankenschwester in einer Klinik regelmäßig nur im Rahmen eines abhängigen Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden. Diese Tätigkeit unterliegt den Weisungen von der Stationsleitung als auch der behandelnden Ärzte und muss in den Organisationsablauf des Klinikbetriebes integriert sein. Die aushilfsweise Übernahme von Tätigkeiten, die normalerweise von festangestellten Mitarbeitern durchgeführt werden, bei Personalengpässen (Krankheit oder Urlaub), spricht auch für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung.
Normenkette:
SGB IV § 2 Abs. 1
,
SGB IV § 2 Abs. 2 Nr. 1
,
SGB IV § 2 Abs. 4
,
SGB IV § 7 Abs. 1
,
SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1
,
SGB IV § 7a Abs. 6
Vorinstanzen: SG Halle 27.01.2012 S 8 R 910/09
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 27. Januar 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Verfahrenszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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