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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.10.2011 - 1 R 138/09
Rente wegen Erwerbsminderung - Depression; berufliches Leistungsvermögen; Beschwerdenfixierung; aufgehobenes Leistungsvermögen; Versorgungstendenzen; nicht objektivierbare Einschränkungen
Die Aussage in einem nervenfachärztlichen Gutachten, eine Depression führe zur Unfähigkeit, ausreichend aktiv zu werden, um wettbewerbsfähig arbeiten zu können, ist zu pauschal und ermöglicht dem Gericht keine konkreten Feststellungen zum beruflichen Leistungsvermögen eines Versicherten.
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Magdeburg 12.03.2009 S 10 R 412/06
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 12. März 2009 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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