Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.10.2011 - 1 R 305/09
Sozialversicherungspflicht des Co-Trainers einer Handball-Bundesligamannschaft; Zulässigkeit des Ausschlusses der Eigenschaft als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer durch eine Vereinbarung über eine Honorartätigkeit
Die Eigenschaft als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer kann nicht durch eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber abbedungen werden. Anknüpfungspunkt für die Beurteilung ist zwar zunächst die vertragliche Ausgestaltung des Verhältnisses. Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, so sind letztere entscheidend.
Die Eigenschaft als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer kann nicht durch eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber abbedungen werden. Anknüpfungspunkt für die Beurteilung ist zwar zunächst die vertragliche Ausgestaltung des Verhältnisses. Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, so sind letztere entscheidend. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB XI § 1 Abs. 2
,
SGB III § 24 Abs. 1
,
SGB IV § 7 Abs. 1
,
SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB VI § 1 S. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Magdeburg 06.08.2009 S 10 R 288/06
Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Magdeburg vom 06. August 2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 25.162,27 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: