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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.11.2013 - 1 R 70/13
Prüfung der Berufsunfähigkeit nach Ausübung einer Tätigkeit als Unterhaltungskünstler Soziale Zumutbarkeit eines Verweisungsberufs Verweis auf das Mehrstufenschema des BSG
Wurde für eine vorangegangene Tätigkeit als Straßenkünstler keine spezielle Ausbildungs- oder Anlernphase durchlaufen, kommt eine Zuordnung zur Gruppe der Angelernten des oberen Bereichs nicht in Betracht und es muss bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit keine konkrete Verweisungstätigkeit benannt werden.
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 1 S. 2
,
SGB VI § 43 Abs. 3
,
Vorinstanzen: SG Magdeburg 10.12.2012 S 46 R 90195/10
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Magdeburg vom 10. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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