LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2006 - 2 B 62/06
Sofortige Vollziehbarkeit nach § 39 Nr 1 SGB 2
Nicht auf Bescheide über die Aufhebung einer Leistungsbewilligung für die Vergangenheit und die Festsetzung der daraus resultierenden
Erstattung erstreckt sich der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt,
der über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende entscheidet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 48 § 50
,
SGB II § 39 Nr. 1
,
Vorinstanzen: SG Halle 23.02.2006 S 15 AS 284/06 ER