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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.04.2013 - 4 KR 80/12
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht durch Nichteinholung eines weiteren medizinischen Gutachtens
Es stellt keinen Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht nach § 103 SGG dar, wenn das Sozialgericht sich zur Bewertung eines medizinischen Sachverhalts auf ein ausführliches Gutachten des MDK stürzt, das weder lückenhaft noch widersprüchlich noch mit sonstigen erheblichen Mängeln behaftet ist. Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens durch das Sozialgericht stellt in dieser Situation keinen Verfahrensmangel im Sinne des § 144 Abs 2 Nr 3 SGG dar.
Normenkette:
SGG § 103
,
SGG § 144 Abs. 2 Nr. 3
,
SGG § 145
Vorinstanzen: SG Magdeburg 31.07.2012 S 45 KR 90007/10
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 31. Juli 2012 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 681,17 EUR festgesetzt.

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