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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.11.2016 - 7 SB 115/14
Grad der Behinderung; GdB; Diabetes mellitus; gravierende und erhebliche Einschnitte in die Lebensführung
Ein GdB von 50 aufgrund eines Diabetes mellitus setzt gravierende und erhebliche Einschnitte in die Lebensführung voraus. Die Aufgabe von sportlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten genügt nicht, wenn keine medizinische Notwendigkeit dafür vorliegt. Vereinzelte erhöhte Blutzuckerwerte und vereinzelte nächtliche Unterzuckerungen prägen nicht das durchschnittlich zu betrachtende Krankheitsbild, wenn daraus keine therapeutischen Konsequenzen gezogen werden.
Normenkette:
BVG § 30 Abs. 1
,
SGB IX § 69 Abs. 1
,
SGB IX § 2 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Halle 23.10.2014 S 30 SB 74/13
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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