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LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.11.2008 - 11 B 519/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Versagung der Zusicherung wegen Unangemessenheit der Unterkunftskosten
Derjenige, der eine Wohnung sucht, muss zwar in engen Grenzen eine gewisse Auswahlmöglichkeit haben, weil ihm nicht jede Wohnung zur Verfügung steht und er nach den persönlichen Auswahlkriterien eine Auswahl treffen möchte. Die Anzahl von fünf Wohnungen für einen Haushalt mit drei Personen zu einer angemessenen Miete ist in diesem Sinne nicht ausreichend. Allein daraus kann aber noch kein Anspruch auf Zusicherung zur Anmietung einer Wohnung zu einer höheren Miete angenommen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2009, 642
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 2 S. 2
,
WoGG 2 § 8
Vorinstanzen: SG Itzehoe 30.09.2008 S 12 AS 255/08 ER