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LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.02.2012 - 5 KR 53/11
Vergütungsanspruch des Krankenhauses wegen der vollstationären Krankenhausbehandlung eines Risikopatienten
1. Bedarf ein Risikopatient stationärer Untersuchungsbedingungen, um jederzeit eine Akutintervention zu ermöglichen, steht dem Vergütungsanspruch eines Krankenhauses wegen vollstationärer Krankenhausbehandlung nicht die ambulante Abrechnungsbefugnis entgegen.
2. Ist aufgrund der Krankenvorgeschichte des Versicherten die Annahme berechtigt, an eine Herzkatheteruntersuchung werde sich unmittelbar eine Gefäßdilatation oder Stentimplantation anschließen, kann das Krankenhaus hinsichtlich des geltend gemachten Vergütungsanspruchs wegen vollstationärer Krankenhausbehandlung auch nicht auf eine vorstationäre Behandlungsalternative nach § 115 a Abs. 1 Nr. 1 SGB V verwiesen werden.
1. Bedarf ein Risikopatient stationärer Untersuchungsbedingungen, um jederzeit eine Akutintervention zu ermöglichen, steht dem Vergütungsanspruch eines Krankenhauses wegen vollstationärer Krankenhausbehandlung nicht die ambulante Abrechnungsbefugnis entgegen.
2. Ist aufgrund der Krankenvorgeschichte des Versicherten die Annahme berechtigt, an eine Herzkatheteruntersuchung werde sich unmittelbar eine Gefäßdilatation oder Stentimplantation anschließen, kann das Krankenhaus hinsichtlich des geltend gemachten Vergütungsanspruchs wegen vollstationärer Krankenhausbehandlung auch nicht auf eine vorstationäre Behandlungsalternative nach § 115a Abs. 1 Nr. 1 SGB V verwiesen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB V § 115a Abs. 1 Nr. 1
,
SGB V § 115a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1
,
SGB V § 115a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1
,
SGB V § 39 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Kiel 31.03.2011 S 10 KR 169/08
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 31. März 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.060,67 EUR festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: