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LSG Thüringen, Urteil vom 21.02.2019 - 1 U 1530/17
Feststellung weiterer Gesundheitsschäden nach einem Arbeitsunfall Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis und Unfallfolgen Theorie der wesentlichen Bedingung
1. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung infolge eines Versicherungsfalles liegt vor, wenn zwischen dem Unfallereignis und den geltend gemachten Unfallfolgen ein Ursachenzusammenhang nach der im Sozialrecht geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung besteht.
2. Die Theorie der wesentlichen Bedingung beruht auf der Bedingungstheorie (conditio-sine-qua-non). Erst nachdem feststeht, dass ein bestimmtes Ereignis eine naturwissenschaftliche Ursache für einen Erfolg ist, stellt sich die Frage nach einer wesentlichen Verursachung des Erfolgs durch das Ereignis.
3. Kausal und rechtserheblich sind nur solche Ursachen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Gotha S 18 U 2924/15
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 6. November 2017 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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