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LSG Thüringen, Urteil vom 25.10.2018 - 1 U 925/16
Verletztenrente aufgrund der Folgen eines Arbeitsunfalles Festlegung eines Grades der MdE als Tatsachenfeststellung Bewertung des Umfangs der dem Versicherten versperrten Arbeitsmöglichkeiten
1. Die Festlegung eines Grades der MdE ist eine Tatsachenfeststellung; zunächst ist die Beeinträchtigung des Leistungsvermögen des Versicherten festzustellen, wobei es auf die Anwendung medizinischer sowie sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auf die verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten des Betroffenen auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens ankommt.
2. Bei der Bewertung des Umfangs der dem Versicherten versperrten Arbeitsmöglichkeiten kommt es stets auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an.
3. Für die Festlegung einer MdE ist nicht der Gesundheitsschaden als solcher maßgebend, sondern vielmehr der damit verbundene Funktionsverlust unter medizinischen, juristischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Normenkette:
SGB VII § 56 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Gotha 06.06.2016 S 18 U 4279/13
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 6. Juni 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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