SG Aurich, Beschluss vom 29.08.2006 - 15 AS 339/06
Inhalt der Rechtsfolgenbelehrung bei der Absenkung des Arbeitslosengeldes II
Voraussetzung für eine Sanktion nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II ist eine konkrete, eindeutige, verständliche und rechtlich
zutreffende Rechtsfolgenbelehrung, die in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Obliegenheitsverletzung stehen
muss. Diese Voraussetzung wird durch ein den Gesetzestext wiederholendes allgemeines Merkblatt, das ca ein Jahr vor dem streitgegenständlichen
Arbeitsverhältnis unterzeichnet wird, nicht erfüllt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. c