SG Bremen, Urteil vom 02.03.2010 - 23 AS 257/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Grundrenovierung und -reinigung einer Wohnung nach
Verwahrlosung durch psychische bzw. gesundheitliche Probleme des Hilfebedürftigen
Der Fall einer Grundrenovierung und Grundreinigung einer Wohnung nach vorheriger Vermüllung aufgrund gesundheitlicher und
psychischer Probleme stellt einen außergewöhnlicher Umstand dar, der die Gewährung einer Ersatzausstattung nach § 23 Abs.
3 SGB II erforderlich macht. Denn auch in einem solchen Fall ist unverschuldet der gesamte Hausrat und das gesamte Mobiliar
untergegangen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 23 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
,
SGB II § 23 Abs. 3 S. 2