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SG Cottbus, Urteil vom 11.11.2009 - 14 AS 516/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende; Zulässigkeit des Instruments der Vermittlungsprämie als alternatives Modell zur Eingliederung in Arbeit
Nach § 16 Abs. 2 SGB II können über die in Abs. 1 genannten Leistungen hinaus weitere Leistungen erbracht werden, wie für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind. Die weiteren Leistungen dürfen die Leistungen nach Abs. 1 nicht aufstocken. Zu den weiteren Leistung gehören insbesondere die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung, die Suchtberatung, das Einstiegsgeld nach § 29 SGB II oder Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16a SGB II. Das Instrument einer Vermittlungsprämie gehört nicht zu den Leistungen, die der Gesetzgeber beispielhaft in dieser Vorschrift aufzählt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 20 Abs. 2 S. 2
,
SGB I § 39 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 16 Abs. 1 S. 2
,
SGB II § 6a
,
SGB III § 421g