SG Dresden, Beschluss vom 02.08.2007 - 10 AS 1957/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft, Angemessenheit der Wohnungsgröße
Ist das jüngste Kind einer vierköpfigen Familie dem Säuglingsalter entwachsen und beträgt der Altersabstand zu seinem großen
Bruder ca. 10 Jahre, so ist der Umzug in eine angemessene 4-Raum-Wohnung erforderlich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NJ 2007, 576
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 2 § 22 Abs. 3