SG Dresden, Beschluss vom 30.08.2006 - 23 AS 1372/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Mehrbedarfszuschlag nach § 21 Abs. 5 SGB II
Die Gewährung eines Mehrbedarfszuschlags nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen kostenaufwändiger Ernährung wird weder durch Erkrankungen
wegen Diabetes mellitus noch Erkrankungen, die auf Adipositas beruhen und bei denen ärztlicherseits eine Gewichtsreduktion
verordnet ist, gerechtfertigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 21 Abs. 5