SG Dresden, Beschluss vom 11.09.2006 - 34 AS 1334/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Nachzahlung bei einer Betriebskostenabrechnung, drohende
Wohnungslosigkeit
1. Gegenwärtiger Bedarf nach § 22 Abs. 1 SGB II ist eine Nachzahlung bei einer Betriebskostenabrechnung nur im Zeitpunkt ihrer
Geltendmachung durch den Vermieter. Bei Zahlungsverzug des Leistungsempfängers handelt sich um Schulden iS von § 22 Abs. 5
SGB II.
2. Wohnungslosigkeit kann auch bestehen, wenn der Vermieter dazu berechtigt ist, jederzeit fristlos zu kündigen. Er muss noch
keine Räumungsklage erhoben haben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 5