SG Gießen, Urteil vom 05.04.2007 - S 15 KR 213/06
Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Überprüfung des rechtmäßigen Bezugs von Arbeitslosengeld
durch die Krankenkasse
1. Die Krankenkasse hat keine eigene Prüfungskompetenz zur Frage der Erwerbsfähigkeit i.S. von § 8 SGB II.
2. Die Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II sind bei der Berechnung der Vorversicherungszeiten zu berücksichtigen, wenn
bestandskräftige Bescheide über den Bezug von Arbeitslosengeld II einen Rechtsgrund für den Leistungsbezug bilden. Es kommt
nicht darauf an, ob Arbeitslosengeld II materiell zu Unrecht bezogen wurde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 44a Abs. 1 S. 1
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