SG Hamburg, Urteil vom 20.08.2007 - 56 AS 1137/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Absetzung des Pauschbetrages für
angemessene Versicherungsbeiträge bei Minderjährigen, Absetzung bei Nachweis
Der Ausschluss von minderjährigen Hilfebedürftigen, die in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen Hilfebedürftigen leben, von
der Versicherungspauschale verstößt nicht gegen die Verfassung. Konkret nachgewiesene Beiträge zu Versicherungen, können jedoch
abgesetzt werden, soweit sie nach Grund und Höhe angemessen sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 3 Abs. 1 Nr. 1 § 3 Nr. 1
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SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 1 S. 3 § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 § 9 Abs. 2