SG Hamburg, Urteil vom 20.08.2007 - 56 AS 1948/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung freier Verpflegung bei stationärem Krankenhausaufenthalt
Nach § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II sind als Einkommen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert zu berücksichtigen. Die kostenlose
Verpflegung während eines stationären Aufenthaltes ist als geldwerte Einnahme in diesem Sinne anzusehen. Sie berechtigt jedoch
nicht zu Kürzungen der Regelleistung. Dabei ist die Bewertung der kostenlosen Vollverpflegung mit 35% des Regelsatzes nicht
zu beanstanden. Von diesen Sacheinkommen ist eine Pauschale in Höhe von 30,00 Euro für Versicherungsbeiträge abzusetzen. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 2 Abs. 4 § 2b § 3 Abs. 1 Nr. 1
,
SachBezV (1995) § 1 Abs. 1
,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 § 20 Abs. 1 § 20 Abs. 2