SG Hamburg, Beschluss vom 24.04.2008 - 56 AS 796/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Mischregelsatz bei Bedarfsgemeinschaft mit einem Leistungsberechtigten nach
Asylbewerberleistungsgesetz, Übernahme von Wasserkosten
1. Der Mischregelsatz des § 20 Abs. 3 SGB II findet auf eine Bedarfsgemeinschaft, in der ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger
mit einem Partner zusammenlebt, der leistungsberechtigt nach dem
AsylbLG ist, keine Anwendung.
2. Solange dem Hilfebedürftigen die Senkung von Wasserkosten nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, sind sie in der tatsächlichen
Höhe und nicht als Pauschale zu übernehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB X § 45
,
SGB II § 20 Abs. 3 § 22 Abs. 1 § 22 Abs. 4