SG Hamburg, Urteil vom 21.08.2007 - S 8 AL 1486/04
Arbeitsförderung, Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Anspruch auf Überbrückungsgeld
War der Antragsteller bereits vor offizieller Übernahme des Restaurants vorher in diesem Familienbetrieb als Geschäftsführer
und Betriebsleiter tätig, so besteht kein Anspruch auf Überbrückungsgeld. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]