SG Hildesheim, Urteil vom 16.04.2007 - S 51 P 48/06
Zahlung eines Abschlags während anderweitiger stationärer Aufenthalte bei zuzahlungsbefreiten Heimbewohnern
Die Pflegeeinrichtung ist auch bei zuzahlungsbefreiten Heimbewohnern durch einen anderweitigen vollstationären Aufenthalt
zur Zahlung eines Abschlags vom Heimentgelt verpflichtet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]