SG Koblenz, Urteil vom 05.04.2007 - 11 AS 635/06
Rechtmäßigkeit der Aufrechnung laufender Geldleistungen nach dem SGB II
1. Voraussetzung für eine Aufrechnung laufender Geldleistungen nach dem SGB II nach § 43 S. 1 SGB II ist das Beruhen des Erstattungsanspruch
auf vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig oder unvollständig gemachten Angaben durch den Hilfebedürftigen.
2. Für eine analoge Anwendung von § 23 Abs. 1 S. 3 SGB II bei Erstattungsansprüchen von Geldleistungen besteht kein Raum,
da der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 43 SGB II eine spezielle Norm geschaffen hat, die die Aufrechnung während des
andauernden Leistungsbezuges abschließend regelt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
,
SGB II § 23 Abs. 1 S. 3 § 43 S. 1