SG Lüneburg, Beschluss vom 04.04.2007 - 24 AS 342/07
Wahrnehmung von Meldeterminen der Bundesagentur für Arbeit, mündliche Rechtsfolgenbelehrung bei Analphabetismus
Die Bundesagentur für Arbeit ist bei einem bekannten Analphabetismus verpflichtet, einen Antragsteller telefonisch von einem
Meldetermin zu verständigen und die möglichen Rechtsfolgen mündlich zu erklären. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 31 Abs. 2