SG Lüneburg, Beschluss vom 26.04.2007 - 24 AS 492/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten für Klassenfahrten als Sonderbedarf
Die Kosten für eine Klassenfahrt werden als Leistungen nach § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 SGB II in voller Höhe zu erstattet. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3