SG Lüneburg, Beschluss vom 23.04.2007 - 24 AS 784/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Ersatz einer verschimmelten Wohnungseinrichtung
Wenn eine Wohnungseinrichtung durch Schimmelbefall unbrauchbar geworden ist, ist ein Ersatz nicht nach dem SGB II zu erstatten.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1