SG Lüneburg, Beschluss vom 11.04.2006 - 25 AS 18/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Verletztenrente als Einkommen
Eine Unfallrente fällt weder unter eine der in § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II wörtlich aufgeführten Ausnahmen noch ist sie als zweckbestimmte
Einnahme gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II anzusehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 1 Abs. 1 Nr. 2
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SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a
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