SG Lüneburg, Urteil vom 29.08.2006 - 25 AS 55/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, Angemessenheit der Unterkunft und Heizung
1. Eine ausgewogene Mischkost mit Eiweiß- und Fettanteilen von 20-30% und einem Kohlenhydratanteil von mindestens 50% sowie
die Einhaltung eines normalen Körpergewichts bieten die besten Voraussetzungen zur Erreichung einer optimalen Blutzuckereinstellung,
so dass keine Mehrkosten entstehen und auch kein Mehrbedarf zu gewähren ist.
2. Ein Mehrbedarf kann nur dann gewährt werden, wenn dem Leistungsträger ein nachprüfbarer ärztlicher Nachweis darüber vorliegt,
für welche Erkrankung eine entsprechende Krankenkostzulage gewährt werden soll.
3. Will der Leistungsträger die Angemessenheit der Unterkunftskosten abweichend von den Werten der Wohngeldtabelle prüfen,
so muss er den örtlichen Wohnungsmarkt mit Hilfe eines Softwareprogramms ausreichend widerspiegeln.
4. Eine grundsätzlich als angemessen geltende Wohnfläche ist für jeden schwerbehinderten Menschen um jeweils weitere 10qm
zu erhöhen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 21 Abs. 5 § 22 Abs. 1 S. 1 § 37
,
WoGG 2 § 8