SG Mannheim, Urteil vom 01.07.2005 - 9 AS 722/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Agentur für Arbeit als zuständige Widerspruchsbehörde
Die Agentur für Arbeit handelt auch im Widerspruchs- und Klageverfahren als Verfahrens- oder Prozessstandschafter des kommunalen
Trägers. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 90
,
SGB II § 65a Abs. 1
,