SG Oldenburg, Beschluss vom 18.07.2005 - 47 AS 397/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, aufschiebende Wirkung des Widerspruch gegen eine Abzweigung
Bei einem Widerspruch gegen eine Abzweigung nach §
48 SGB I aus einem laufenden AlgII-Anspruch nach dem SGB II handelt es sich nicht um einen Fall nach § 39 Nr. 2 SGB II, in dem von
Gesetzes wegen die aufschiebende Wirkung entfällt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 39 Nr. 2