SG Osnabrück, Beschluss vom 27.04.2006 - 22 AS 263/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende für Ausländer
Von der Neuregelung des § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II in der ab 1.4.2006 geltenden Fassung sind nur Ausländer betroffen, die sich
erstmalig in das Bundesgebiet begeben haben und dort unmittelbar mit dem Zuzug Sozialleistungen in Anspruch nehmen. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EG Art. 39
,
EGRL 38/2004 Art. 14 Abs. 4 Buchst. b Art. 24 Abs. 2
,
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2