SG Speyer, Urteil vom 08.08.2007 - 3 AS 643/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt
Die Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt sind im Rahmen des SGB II unabhängig von der Anzahl der daran teilnehmenden Klassenschüler
zu übernehmen. Der Anspruch aus § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3, S. 2 SGB II umfasst neben dem eigentlichen Preis für die Klassenfahrt
keine weiteren Leistungen (hier: zusätzliches Taschengeld). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 § 23 Abs. 3 S. 2 § 3 Abs. 3 S. 1