SG Stade, Beschluss vom 05.04.2007 - 18 AS 107/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung des Rückforderungsanspruchs wegen Verarmung des Schenkers
als Vermögen
Der Anspruch nach §
528 BGB (Anspruch des verarmten Schenkers auf Rückgewährung des Geschenks) gehört grundsätzlich zum verwertbaren Vermögen iS von
§ 12 SGB II, auf das zur Selbsthilfe iS von § 3 Abs. 3 SGB II verwiesen werden kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 12 Abs. 1 § 2 Abs. 1 S. 1 § 3 Abs. 3 S. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 2