SG Stade, Beschluss vom 13.07.2005 - S 19 SO 22/05
Anspruch auf Sozialhilfe, Berücksichtigung von Fahrtkosten neben dem Regelbedarf
§ 23 Abs 3 SGB II zählt abschließend Leistungen für Bedarfe auf, die nicht durch die Regelsätze bzw das Sozialgeld abgedeckt
sind. Darunter fallen nicht die monatlichen Kosten eines Kindes für Fahrten zur Schule. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 20 § 23 § 44