SG Wiesbaden, Beschluss vom 12.04.2007 - 16 AS 89/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Glaubhaftmachung eines unabweisbaren Bedarfs, Erstausstattung für Bekleidung bei Geburt
1. Nicht zuletzt aus dem Individualisierungsgrundsatz und den aus der Mitwirkungspflicht der Beteiligten folgenden Grenzen
des Amtsermittlungsgrundsatzes folgt, dass der Hilfebedürftige bei der Rüge eines nicht hinreichenden Regelsatzes im Einzelfall
darlegen und glaubhaft machen muss, dass ein unabweisbarer Bedarf aus den Ansparbeträgen des Regelsatzes nicht gedeckt werden
konnte. Die darzulegende Haushaltsführung ist ein allein in der Privatsphäre der Hilfebedürftigen liegender Bereich, der der
Amtsermittlung des Gerichts allein durch den Vortrag der Antragsteller zugänglich wird.
2. Weder nach dem Wortlaut noch in systematischer Hinsicht spricht etwas dafür, wachstumsbedingten Bekleidungsbedarf unter
den Begriff der Erstausstattung in § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB II zu fassen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 20 Abs. 1 § 23 Abs. 1 § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
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