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BSG, Urteil vom 17.06.2010 - 14 AS 46/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines Darlehens von Verwandten mit Rückzahlungsverpflichtung als Einkommen
1. Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die als Darlehen mit einer zivilrechtlich wirksam vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung belastet sind, sind bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
2. An den Nachweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit eines Darlehensvertrags unter Verwandten sind strenge Anforderungen zu stellen, um eine Darlehensgewährung eindeutig von einer Schenkung oder einer Unterhaltsleistung abgrenzen zu können.
Fundstellen: AuR 2010, 395, FamRZ 2010, 1799, NJW 2011, 875
Normenkette:
BGB § 488
,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 11.12.2008 L 7 AS 62/08 , SG Dortmund 26.05.2008 S 10 (27) AS 255/07
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Revisionsverfahren.

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