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LSG Bayern, Urteil vom 17.06.2010 - 14 R 480/06
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung
Stellen die von den Sachverständigen übereinstimmend angenommenen qualitativen Leistungseinschränkungen weder eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen dar, noch beinhalten sie eine schwere spezifische Leistungsbehinderung, die den Zugang des Versicherten zum Arbeitsmarkt derart einschränken würde, dass ihm ein Verweisungsberuf zu benennen wäre, so liegt aufgrund dieses festgestellten Leistungsvermögens weder eine volle noch eine teilweise Erwerbsminderung vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
Vorinstanzen: SG Augsburg 30.05.2006 S 6 R 607/04
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30. Mai 2006 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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