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LSG Bayern, Beschluss vom 25.07.2019 - 4 KR 117/19
Vorläufige Berechtigung zur Leistungserbringung aus dem Bereich Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas gemäß der Mindestmengenregelung des G-BA Voraussetzungen für vorbeugenden Rechtsschutz Qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis
1. Vorbeugenden Rechtsschutz zu gewähren ist nur dann verfassungsrechtlich geboten, wenn der nachgängige Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit unzumutbaren Nachteilen verbunden ist.
2. Für vorbeugenden Rechtsschutz muss ein besonderes oder qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis bestehen; dies besteht nur, wenn die Verweisung auf nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes - unzumutbar ist und dies gilt in besonderem Maße für das Begehren nach vorläufigem vorbeugendem Rechtsschutz.
Normenkette:
SGG § 86b
,
GG Art. 19 Abs. 4
Vorinstanzen: SG München 18.02.2019 S 44 KR 4442/18 ER
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 18.02.2019 wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragstellerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 248.500,- Euro festgesetzt.

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