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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.05.2014 - 2 AS 626/14
Einstweiliger Rechtsschutz Übernahme der Kosten für die Erlangung eines Führerscheins Klasse B zur Ermöglichung einer Tätigkeit als Kurierdienstfahrer Prüfung der Notwendigkeit der Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Um eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget in Form der Übernahme der Kosten für die Erlangung eines Führerscheins Klasse B zu erhalten, muss der Antragsteller vortragen, warum eine Bewerbung auf (oder die Ausübung der) Stellen, für die ein Führerschein nicht Voraussetzung ist, nicht möglich oder zumutbar ist.
Normenkette:
SGG § 86b Abs. 2 S. 2 und S. 4
,
ZPO § 920 Abs. 2
,
SGB II § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
, ,
SGB I § 39 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Köln 26.03.2014 S 11 AS 994/14 ER
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 26.03.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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