Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 15.07.2015 - 1 KR 8/15 B
Erstattung von Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe Mehrfach begründetes Berufungsurteil Geltendmachung eines Verfahrensmangels Materiell-rechtliche Rechtsauffassung des LSG
1. Wird das Urteil des LSG (auch) auf eine mit der aufgeworfenen Frage nicht im Zusammenhang stehende, hiervon unabhängige Begründung gestützt, muss der geltend gemachte Zulassungsgrund für alle Begründungen gelten oder für jede Begründung ein Zulassungsgrund dargelegt werden.
2. Um einen Verfahrensmangel geltend zu machen, müssen die Umstände bezeichnet werden, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen.
3. Insoweit ist von der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des LSG auszugehen.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3
Vorinstanzen: LSG Schleswig-Holstein 27.11.2014 L 5 KR 83/11 , SG Lübeck S 3 KR 2/08
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 27. November 2014 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: