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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.08.2009 - 13 AS 419/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Aufhebung eines Verwaltungsaktes zur Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung im Sinne von § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II begründet ein von Rechtssätzen des öffentlichen Rechts geprägtes Rechtsverhältnis und kein Arbeitsverhältnis. Ist ein Verwaltungsakt über die Heranziehung rechtswidrig und ist er nicht bestandskräftig geworden, ist die Rückabwicklung im Wege des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches zu vollziehen. Gleiches gilt, wenn der Heranziehungsbescheid aufgehoben wurde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 16 Abs. 3 S. 2
Vorinstanzen: SG Mannheim 11.12.2006 S 7 AS 952/06
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 11. Dezember 2006 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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